3. Straßenverkehr und Schulweg
3.1. Auf dem Schulweg beachten wir die Verkehrsregeln.
4. Ordnung im Schulhaus und auf dem Schulgelände
4.1. Der Einlass in das Schulgebäude erfolgt grundsätzlich beim ersten Läuten.
4.2. Wir gehen zügig und ohne unnötigen Lärm zu verursachen in die Unterrichtsräume bzw. warten ruhig davor.
4.3. Beginnt der Unterricht nicht zur ersten Stunde, betreten wir das Schulgebäude erst fünf Minuten vor Unterrichtsbeginn.
4.4. Der Aufenthalt im Schulgebäude ist nur während der jeweiligen Unterrichtszeiten oder Betreuungszeiten erlaubt.
4.5. Während der kleinen Pausen bleiben wir im Klassenzimmer.
4.6. Zu Beginn der großen Pausen verlassen wir das Schulgebäude. Die Klassenzimmer werden dann abgeschlossen. Ausnahme: Bei sehr schlechtem Wetter hängt vor dem Rektorat das „Schlechtwetter-Schild“ – dann dürfen wir im Schulgebäude bleiben.
4.7. Wir verhalten uns so, dass wir weder uns noch andere gefährden. Deshalb gilt:
Kein Raufen und Rennen! Kein Werfen mit Schneebällen und anderen Gegenständen! Kein Klettern auf Fensterbänke und Geländer! Keine Bälle im Schulgebäude! Auf dem Schulhof ausschließlich Softbälle! Kein Rollerfahren o.ä. im Schulhaus und auf dem Schulgelände!
4.8. Während der Unterrichtszeit und der Pausen darf das Schulgelände ohne Erlaubnis nicht verlassen werden.
4.9. Nach Unterrichtsschluss verlassen wir das Schulgebäude zügig und ohne Lärm, damit der noch stattfindende Unterricht nicht gestört wird.
4.10. Rauchen, Alkohol und andere Drogen sind auf dem Schulgelände und während aller schulischen Veranstaltungen absolut verboten.
4.11. Kaugummikauen ist im Schulgebäude nicht erlaubt.
4.12. Schulfremde Personen dürfen sich nicht auf dem Schulgelände aufhalten.
5. Verhalten während der Unterrichtszeiten
5.1. Ist die Klasse fünf Minuten nach Beginn der Stunde ohne Lehrer, melden wir dies im Sekretariat.
5.2. Wir sind verpflichtet täglich auf die Vertretungspläne zu sehen.
5.3. Ohne Erlaubnis einer Lehr- oder Aufsichtsperson dürfen wir keine Geräte benutzen. Besondere Vorsicht ist in den Fachräumen (Chemie, Biologie, Physik, Technik, Bildende Kunst, Musik, Schulküche, Textilraum, Computerraum, Sporthalle) geboten. Diese Räume dürfen auf keinen Fall ohne Lehr- oder Aufsichtsperson betreten werden.
5.4. Am Ende der letzten Stunde gilt:
Fenster schließen! Sonnenschutz hochlassen! Unterrichtsraum fegen!
Montag, Mittwoch und Freitag aufstuhlen! Dienstag und Donnerstag Stühle an Tische schieben!
5.5. Unfälle und Beschädigungen müssen sofort gemeldet werden.
6. Umgang mit Medien
6.1. Unsere Lehr- und Lernmittel, das Schulgebäude und alle Einrichtungsgegenstände behandeln wir sorgsam. Bei Beschädigung oder Verlust haften die Erziehungsberechtigten.
6.2. Die Benutzung von elektronischen Medien (Smartphones, MP3-Player, iPods,...) ist auf dem gesamten Schulgelände verboten. Im Unterricht dürfen diese Medien nur nach Absprache und mit Einwilligung der Lehr- oder Aufsichtsperson benutzt werden.
7. Schlussbestimmung
7.1. Alle Schülerinnen und Schüler, alle Lehrerinnen und Lehrer, alle Aufsichtspersonen und Erziehungsberechtigten sorgen dafür, dass die Schulordnung eingehalten wird.